Antrag: Verfügbarkeit von Trinkwasserbrunnen auf öffentlich zugänglichen Plätzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder,

die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt das Vorhalten von Trinkwasser- brunnen auf öffentlichen Plätzen und Wegen. Die Entnahme von Trinkwasser an diesen Stellen soll im Umfang eines unmittelbaren Eigenbedarfs für (Fahrrad-)Touristen und Bürgern der Gemeinde gleichermaßen kostenlos sein.

Es wird gebeten,

  • die verbindliche Verfügbarkeit bei Neu- oder Umbaumaßnahmen von öffentlichen Plätzen, wie .z B. denen mi Rahmen des InHK (Z. B. Kreuzherrenplatz) oder zum DIEP Bracht und DEP Born, einzuplanen und spätestens nach Vorlage der Durchführungsverordnungen umzusetzen.
  • diese Möglichkeit auf bereits bestehende Plätze und Einrichtungen (z. B. Bischof- Dingelstad Platz, Mehrgenerationenbegegnungs- (Bouleplatz) oder Kinderspiel- und Sportplätzen, dem Skaterplatz, Parks, Friedhöfen, Bushaltestellen usw.), ggf. auch sukzessive, auszudehnen.

Begründung:
1. Die EU hat in ihrer „EU-Trinkwasserrichtlinie“ festgelegt, dass öffentlich zugängliche Trinkwasserentnahmestellen vorzuhalten sind. Ziel der Gesetzes- initiative ist es, dass allen Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser möglich sein soll. Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung die EU- Trinkwasser-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 23. Januar 2023 mit den Stimmen der Koalitionspartner und denen der CDU/CSU in Kraft getreten und bildet die erforderliche Ermächtigungslage für denErlass einer Verordnung um weitere Vorgaben umzusetzen.
Der Gesetzgeber sieht darin zum Schutz der Bevölkerung einen wichtigen Beitrag gerade auch mit Blick auf künftige Hitzeereignisse in urbanen Räumen. Zugleich hat er die Hoffnung, dass durch verringerte Nutzung von Flaschen- wasser Ressourcen geschont werden. Auch dem unachtsamen Umgang von
Wasserflaschen- etwa durch Wegwerfen solcher Behältnisse vor allem aus Kunststoff in die Umwelt – kann damit indirekt etwas entgegengewirkt werden.
Quellen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-wasserhaushalt-917448  https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/trinkwasserbrunnen-2070374

2. Die Frage nach dem „,ob“ stellt sich nun mit dem Gesetz nicht mehr, bestenfalls die, nach dem „wie“! Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trink- wasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört somit zur Aufgabe einer kommu- nalen Daseinsvorsorge sofern technisch machbar und es dem lokalen Bedarf entspricht.

3. Öffentliche Trinkbrunnen, die es erlauben, Wasser in Trinkqualität zum sofortigen Verzehr zu entnehmen, sind mi Ausland seit vielen Jahrzehnten nichts Ungewöhnliches. Sie gehören zum Straßenbild und werden von Pas- santen im Bedarfsfall gerne in Anspruch genommen.
In Deutschland, so schätzt man, sollen es ca. 1.300 solcher Stellen schon geben. Meist wurden sie als freiwillige Initiative der Kommunen oder einzelner Privatpersonen eingerichtet und befinden sich frei zugänglich in öffentlichen Gebäuden, wie Rathäusern, Sporthallen, Schulen, Theatern u. ä. oder in den Geschäften des örtlichen Handels.
Das Internet weist für die Burggemeinde zwei Entnahmemöglichkeiten aus:
• Reisecenter im OT Brüggen
• Burg Brüggen

4. Das Stichwort „Trinkbrunnen“ ist in der Burggemeinde aber kein Neues.
• So liest man beispielsweise im Freizeit- und Tourismuskonzept (S. 68) zur Frage „Was wäre DAS eine Angebot, was Sie sich für die Aufwertung der innerstädtischen Freizeitqualität in der Burggemeinde für Einheimische und Gäste wünschen würden?“ u. a. die Antwort „Trinkbrunnen“.
• Ähnliches findet man mi InHK (Gesamtbericht (klein) v. 17.09.2021, S. 39). Dort wird das Vorhandensein eines Trinkbrunnens explizit auf dem Nikolausplatz angesprochen.
• Spricht man mit unserer Jugend, wird oft der Wunsch nach einem Trink- brunnen auf Plätzen, an denen sich Jugend trifft (z.B. dem Skaterplatz), geäußert.

5. Auch wenn der Gesetzgeber noch nicht alle Vorgabenin Verordnungen festgeschrieben hat und die Begrifflichkeiten „technisch machbar“ oder„lokaler Bedarf einen Interpretationsspielraum zulassen, sollte aus Sicht der Fraktion nicht mit einer Einplanung bei Neu- oder Umbauprojekten gewartet werden. Vielmehr ist zukunftsbezogen zu denken und zu handeln!

6. In Kürze sollen dieArbeitsgemeinschaften, die sich in unserer Gemeinde mit der Fortentwicklung der Ortskerne Brüggen, Bracht und Born beschäftigen, ihre Arbeit wieder aufnehmen. Hier ergibt sich die Chance, in die Uber- legungen einer zukünftigen Gestaltung von öffentlichen Plätzen undWegen, a u c hdas Vorhandensein von öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen
einfließen zu lassen.

Kosten
1. Ob Fördermittel in NRW für diesen Zweck in Anspruch genommen werden können, ist zurzeit nicht bekannt. Aus anderenBundesländern weiß man, dass die dortigen Kommunen Fördermittel beantragen können.

2. Bei den Neu-/ Umbaumaßnahmen der Burggemeinde sind die Kosten Teil des Gesamtprojekts und mit den Gesamtkosten in den Haushalt einzubringen. . a. R. sind unsere Projekte bereits in Fördermaßnahmen eingebettet (sieheKHP in das InHK), so dass eingeplante Trinkwasserstellen bereits subventioniert wären.

3. Bei der nachträglichen Einrichtung auf bereits bestehende Plätze wird angeregt, sie als Einzelmaßnahme im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel einzubringen. Ggf. ist die Umsetzung – ähnlich wie bei der Ertüchtigung unserer gemeindlichen Kinderspielplätze – über die Jahre vorzusehen.

4. Neben den Bau- bzw. Aufstellkosten müssen Betriebskosten eingeplant werden. Sofern dieGemeindewerke diekostenlose Abgabe des Wassers nicht gewährleisten können, sind zu den Verbrauchskosten, Kosten für dielaufen- den Beprobungen der Wasserqualität
und das Einhalten von Hygiene- standards im Gemeindehaushalt zu berücksichtigen. Vielleicht ließe sich hier ein örtliches Sponsoring durch Gewerbetreibende oder Ärzte- und Apotheker (z. B. am Busbahnhof Brüggen) einrichten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrich Deppen

Fraktionsvorsitzender