Bürgerbegehren zum Erhalt des Silberahorns

Nachdem wir Grüne mit unserer Anregung und den 559 Unterschriften, die wir in der Gemeinde von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt hatten, im Rat zum Ende der abgelaufenen Legislaturperiode zum Erhalt des Silberahorns auf dem Kreuzherrenplatz leider keinen Erfolg hatten, haben sich nunmehr drei enagierte Brüggener gefunden, die sich mittels Bürgerbegehren für den Erhalt des Baumes einsetzen möchten.

Sina Hausmann, Volker Kunstmann und Ulrich Mews werden als Ansprechpartner der Burggemeinde für das von ihnen initiierte Bürgerbegehren zur Verügung stehen. Am 10. November haben die drei Initiatoren der Burggemeinde Herrn Bürgermeister Gellen das offizielle Informationsschreiben, dass sie einen Bürgerentscheid beantragen möchten, übergeben. Sobald die Gemeinde das Ansinnen geprüft und eine Kostenschätzung zum Erhalt des Silberahorns abgegeben haben, gilt es, knapp 1.300 Unterschriften von Brüggener Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren zum Erhalt des Silberahorns zu sammeln.

»Dieser gesunde Baum gehört seit Generationen zu unserem Stadtbild. Er trotzt den Klimaveränderungen als erwachsener Baum besser als Neuanpflanzungen, was er in den letzten Jahren unter Beweis gestellt hat«

Sina Hausmann, Mitinitiatorin des Bürgerbegehrens

Der Ortsverband Brüggen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt dieses Bürgerbegehren ausdrücklich und freut sich über das politische Engagement zum Erhalt dieses bedeutenden und stadtbildprägenden Baumes. Verantwortlich für die Durchführung sind jedoch ausschließlich die Initiatoren! Weitere Information zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website, im Grünen Blatt Nr. 11, in der Rheinischen Post (Paywall) und im Ratsinformationssystem der Burggemeinde Brüggen.

Sie möchten gerne Ihre Stimme für den Erhalt des Silberahorns abgeben, wissen aber nicht wie und wo? Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wir vermitteln den Kontakt an die Initiatoren des Bürgerbegehrens, sodass Sie – unter Beachtung der Gebote der Corona-Schutzverordnung – Ihre Unterschrift leisten können!

Information: Was ist ein »Bürgerbegehren«?

Laut der § 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können Bürger beantragen, dass die Bürgerschaft über Angelegenheiten der Gemeinde statt des Gemeinderats entscheidet. Der Antrag selbst ist das Bürgerbegehren, die Entscheidung über die Angelegenheit ist der sogenannte Bürgerentscheid. Die Frage, über die entschieden werden soll, darf nur mit Ja oder Nein zu beantworten sein.

Damit ein Bürgerentscheid stattfinden kann, ist es notwendig, dass ein bestimmter Prozentsatz der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde ihre Unterstützung zur Herbeiführung des Entscheids mittels Unterschrift bestätigt. Ist diese Mindestzahl an Untersützerinnen und Unterstützern für das Bürgerbegehren erreicht ist, kann der Rat entscheiden, ob er dem Bürgerbegehren entspricht. Tut er dies nicht, wird ein Bürgerentscheid herbeigeführt, in dem alle aktiv wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern wie bei einer Wahl über das Begehren abstimmen. Egal wie der Bürgerentscheid ausgeht: Der Rat und die Verwaltung sind an das Ergebnis gebunden.

Das Bürgerbegehren ist also ein mittel der direkten demokratischen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu einer konkret zu beantwortenden Frage.